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Häufig gestellte Fragen zu den Sprechfunkzeugnissen

Welches Funkzeugnis brauche ich eigentlich?

  1. Wenn Sie eine UKW-Anlage mit DSC-Einrichtung im Seefunkdienst  betreiben wollen, brauchen Sie das SRC-beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie damit eine UKW-Anlage im Binnenfunkbereich nicht bedienen dürfen.
  2. Wenn Sie eine UKW-Anlage für den Binnenschifffahrtsfunk betreiben wollen, brauchen Sie das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
  3. Wenn Sie in Kroatien ein Schiff chartern, brauchen Sie mindestens ein UKW-Sprechfunkzeugnis.

Ich habe schon ein Funkzeugnis und will eine UKW-Anlage mit DSC-Einrichtung bedienen?

Leider ist die Zusatzprüfung nicht mehr möglich. Sie müssen die Vollprüfung zum SRC-Funkbetriebszeugnis ablegen.

Ab wann kann man die Funkprüfung ablegen?

Mindestalter 15 Jahre, die Prüfung kann bis zu 3 Monaten vor dem 15.Geburtstag abgelegt werden, das Zeugnis wird dann am Geburtstag ausgegeben

 

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